Den Mobilfunkbetreibern stehen bald noch mehr Frequenzbereiche zur Verfügung. (Bild: Pixabay)

Die Bundesnetzagentur hat den Termin für die Vergabe von neuen Mobilfunk-Frequenzen festgelegt – ohne expliziten Bezug zu 5G. Für die Auktion sind vier Mobilfunkprovider qualifiziert. Drei von ihnen haben Eilanträge gegen die Auktionsbedingungen gestellt und könnten damit den Start weiter verzögern.

Ende November veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Bedingungen zur Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen im Bereich von 2,0 und 3,6 GHz – nach langen Diskussionen mit den Mobilfunkbetreibern und Vertretern der Bundesregierung. Beendet war die Kontroverse damit nicht, die Provider versuchen mit Klagen und zuletzt sogar Eilanträgen gegen die Festlegungen der BNetzA vorzugehen.

Trotz der sich daraus ergebenden Unsicherheiten hat sich die Bundesnetzagentur jetzt auf einen Termin festgelegt, zu dem die Auktion starten soll: Am Dienstag, 19. März 2019, um 10:00 Uhr geht es los. Die Teilnehmer treffen sich in Mainz, wo die Technikzentrale der BNetzA angesiedelt ist. Die Öffentlichkeit wird wie bei den vorangegangenen Auktionen laufend per Web über die Ergebnisse der Bieterrunden informiert.

Experten gehen davon aus, dass auch die neu eingereichten Eilanträge gegen die Auktionsbedingungen wie bereits der erste vom vergangenen November abgelehnt werden und daher keine aufschiebende Wirkung haben. Sollten Telekom, Vodafone oder Telefónica jedoch Erfolg haben, würde sich der Auktionstermin noch weiter verzögern.

Zugelassen zur Auktion sind insgesamt vier Teilnehmer: Neben Deutscher Telekom, Vodafone und Telefónica wird auch 1&1 Drillisch mitbieten. Drillisch hat bislang kein eigenes Mobilfunknetz, sondern vermarktet zugekaufte Kapazitäten von Telefónica/O2 (4G) und Vodafone (3G), beispielsweise unter den Markennamen Smartmobile.de, WinSIM oder Simply.

5G oder nicht 5G?

Entgegen der landläufigen Meinung bekommen die Provider keine speziellen „5G-Frequenzen“ zugeteilt. Tatsächlich ist der technische Teil der Ausschreibung standardneutral gehalten. Die geforderten Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 oder 100 MBit/s und Latenzzeiten von maximal 10ms sind bereits mit 4G (LTE Advanced, auch als LTE-A oder LTE+ bezeichnet) zu erreichen. Deshalb wurde in den Zuteilungsbedingungen explizit die Forderung aufgenommen, dass jeder Provider 1.000 5G-Basisstationen errichten muss. Diese wiederum müssen nicht zwangsläufig in der Fläche installiert werden.

Keine „Verspargelung“ der Landschaft

Eine weitere Besonderheit, die kaum Beachtung findet: die 5G-Antennen müssen nicht zwingend mit den jetzt zu ersteigernden Frequenzen betrieben werden. Insofern läuft die Kritik des Bitkom-Präsidenten Achim Berg teilweise ins Leere. Dieser hatte vor einer „Verspargelung“ der Landschaft gewarnt:

„Wer Flächenausbau will, muss auch Flächenfrequenzen zur Verfügung stellen. Jetzt wird das Spektrum bei 3,6 GHz versteigert. Das ist allerdings wegen ungünstiger Ausbreitungsbedingungen für die Flächenversorgung gänzlich ungeeignet. Anstelle von 60.000 Funkmasten braucht man im 3,6-GHz-Band 800.000 Funkmasten, um 98 Prozent der Haushalte mit 5G zu versorgen.“

Es ist davon auszugehen, dass die 3-6-GHz-Bänder nur in Ballungsgebieten genutzt werden, wo eine hohe Zahl von Nutzern auf kleiner Fläche zu finden sind und zudem hohe Bandbreiten benötigt werden.

Im zweiten zu versteigernden Frequenzband bei 2,0 GHz wären es immerhin noch 200.000 Masten, die für einen flächendeckenden 5G-Betrieb nötig wären. Doch es gibt Alternativen: alle Provider besitzen noch ungenutzte Frequenzbänder, die eine größere Flächenausbreitung ermöglichen.

DVB-T raus, 5G rein?

Neben der Frequenzauktion gibt es für die Mobilfunkprovider noch ein weiteres wichtiges Datum: den 22. Mai 2019. An diesem Tag werden die letzten DVB-T-Sender im 700-MHz-Band abgeschaltet. Diese stehen dann (fast) bundesweit zur Verfügung. Probleme könnte es unter anderem an der Grenze zu Polen geben, wo das dortige DVB-T-Netz noch in Betrieb ist.

Die Telekom hat bereits die baldige Aktivierung der dann freien Frequenzen beantragt. [https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/mit-neuen-frequenzen-gegen-funkloecher-561356] Ob diese für 4G oder 5G eingesetzt werden, lässt die Telekom in ihrer Mitteilung noch offen. Allerdings hat sich Claudia Nemat, Vorstandsmitglied der Telekom, auf dem MWC bereits ein Stück weit aus dem Fenster gelehnt: „2019 könnten erste kommerzielle 5G-Angebote auf den Markt kommen“, antwortet sie auf Nachfrage. Zusammen mit Osram wurde zudem das erste Campus-Netz im Werk Schwabmünchen gestartet. Zunächst noch auf Basis von LTE betrieben, werde es im nächsten Schritt auf 5G aufgerüstet.

Provider halten sich Optionen offen

Auch Vodafone und Telefónica besitzen wie die Telekom Nutzungsrechte für jeweils 2×10 MHz Bandbreite im 700-MHz-Bereich. Auf Nachfrage von Fuenf-G wollten die beiden Anbieter allerdings bislang keine Auskunft über deren geplante Nutzung geben.

Mit den 10 MHz schmalen Bändern sind jedoch maximal jeweils 75 MBit/s in Up- und Download möglich. Allerdings könnten die Mobilfunkanbieter die Bandbreiten von LTE oder GSM im 800- und 900-MHz-Band reduzieren und die freien Kapazitäten auf 5G umwidmen, um die Bandbreite hier über die 100-MBit/s-Marke zu hieven. Darüber hinaus gibt es noch ungenutzte Zuteilungen im 1,5-GHz- und 2,1-GHz-Band, die ebenfalls für Kapazitätsverbesserungen genutzt werden könnten.

Fazit

Die jetzt zur Auktion stehenden Frequenzen zählen eher zu den Kapazitätsfrequenzen denn zu den Flächenfrequenzen. Dementsprechend werden diese voraussichtlich vor allem in Ballungsräumen eingesetzt. Die flächendeckende Versorgung mit 5G wird durch die Vergabebedingungen nicht zwingend vorgeschrieben. Es wäre daher nicht verwunderlich, wenn zunächst nur 5G-Inseln in den lukrativen, dicht besiedelten Bereichen entstehen, ergänzt um industrielle Campusnetze.