5G-Roadshow per Glasfaser

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag wirbt auf seiner Webseite für die 5G-Roadshow. (Bild: Screenshot dihk.de)

Wenn in Corona-Zeiten das persönliche Treffen schwierig bis unmöglich geworden ist, müssen intelligente Alternativen her. Ein Mittel, seine Community dennoch zeitnah und ansprechend über wichtige Themen zu informieren, sind Webinare. Der DIHK veranstaltet jedoch sogar eine Roadshow per Glasfaser (oder Kupferkabel, je nachdem …). 

Zeiten wie diese machen es sehr deutlich: Der Bedarf an digitaler Vernetzung in der Wirtschaft ist enorm – Tendenz steigend. Immer mehr Daten werden digital ausgetauscht und eine der Schlüsseltechnologien hierfür ist der neue Mobilfunkstandard 5G. Er bietet Unternehmen die Möglichkeit, mit sogenannten 5G-Campusnetzen oder Non-Public-Networks erstmals eine betriebseigene Mobilfunk-Infrastruktur aufzubauen. Nicht nur für große Konzerne, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen erhalten mit 5G ganz neue Perspektiven.

Der DIHK hat gemeinsam mit Partnern eine Roadshow gestartet, die Unternehmen in den Regionen über Potenziale und Herausforderungen der neuen Technik informieren soll. Da in der aktuellen Situation rund um Corona keine Präsenzveranstaltungen möglich sind, haben die Verantwortlichen alternativ ein Online-Angebot ins Leben gerufen. In zunächst fünf Webinaren wurden bereits unter anderem folgende Fragen diskutiert:

  • Für welche Art von Anwendungen eignen sich Campusnetze?
  • Was muss ich konkret als Landwirt, mittelständischer Maschinenbauer etc. tun, um an die Lizenz zukommen,
  • und wer unterstützt mich dabei?
  • Wie errichte ich ganz praktisch ein eigenes 5G-Netz?
  • Welche Partner unterstützen bei Bau und Betrieb des Netzes?
  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Ergebnisse und Präsentationen dieser ersten Webinar-Serie sind auf der Webseite www.dihk.de/5g-mittelstand abrufbar.

Neue digitale Roadshow

Ab September 2020 starten in der Fortsetzung weitere Webinare: Unter anderem werden konkrete Anwendungen präsentiert, Möglichkeiten für kleinere Unternehmen, Anwendungen zu testen vorgestellt, die Frage der Akzeptanz der Mitarbeiter beleuchtet und zum Erwartungsmanagement diskutiert.

Die ersten Webinare haben schon einmal wesentliche Eckpunkte für ein Herantasten an das Thema herausgearbeitet: An erster Stelle sollte die Frage beantwortet werden, in welchen Anwendungsbereichen im Unternehme sich der Einsatz von 5G lohnt

  • Wird mit der Technik ein konkretes Problem gelöst?
  • Wird die Effizienz gesteigert?
  • Sind Ideen für neue Geschäftsmodelle vorhanden?

Solche Fragestellungen sollten durch ein Projektteam untersucht werden, das eng mit den Fachabteilungen zusammenarbeitet. Dieses sollte geeignete Usecases sammeln, unterschiedliche Technologieoptionen prüfen und Kontakt zu Lösungsanbietern aufnehmen. Erst ein betriebsspezifischer 5G-Geschäftsplan zeigt, ob 5G nachhaltig die Digitalisierung vorantreiben kann. Dabei sollte man sich mit grundlegenden Fragen befassen, z.B. ob 5G zur Bestandsinfrastruktur passt, welche Realisierungsvariante zu den Bedürfnissen des Unternehmens passt, für welche Anwendungen das 5G Netz benötigt wird oder wie tief die Integration in die Steuerungssysteme sein soll.

Erwartungsmanagement ist wichtig

In diesem Zusammenhang ist das richtige Erwartungsmanagement wichtig: Im aktuellen Standard sind noch nicht alle Endgeräte-Funktionalitäten verfügbar. Dies sollte man in den (Test-) Projekten beachten. Trotzdem ist es sinnvoll, bereits mit kleinen Projekten Erfahrungen zu sammeln und Akzeptanz im Unternehmen schaffen, auch wenn in der aktuellen Standardisierungsphase noch nicht alle Funktionalitäten bei den Endgeräten verfügbar sind.

Bei der Zusammenarbeit mit einem externen Umsetzungspartner sollten man sich breit am Markt orientieren. Vor der technischen Implementierung sollte auch die grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, ob eine proprietäre Lösung wünschenswert ist oder ob eine offene Lösung nach dem OpenRAN-Standard interessant sein könnte und entsprechend mit verschiedenen Anbietern sprechen.

Antrag bei der BNetzA ist keine Hürde

Eine eher geringere Hürde stellt das Antragsverfahren bei der Bundesnetzagentur dar. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat 100 MHz Frequenzbandbreite im Bereich von 3,7 bis 3,8 GHz exklusiv für Campusnetze reserviert, die im Wege eines Vergabeverfahrens berechtigten Antragstellern zugeteilt werden können. Diese Frequenzen werden also nicht versteigert, allerdings fällt eine Lizenzgebühr für ihre Nutzung an. Mit dem Antrag bei der BNetzA muss ein Frequenznutzungskonzept vorgelegt werden, und es gilt eine Grundstücksbindung, um Konkurrenzangebote zu den öffentlich verfügbaren Mobilfunknetzen zu vermeiden. Für von der BNetzA zugeteilte Frequenzen gilt das Use-it-or-loose-it-Prinzip, d.h. wenn nicht innerhalb eines Jahres mit der Nutzung begonnen wurde und nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass konkrete Planungen zur Nutzung laufen, kann die Frequenzzuteilung durch die BNetzA widerrufen werden. Die Frequenzzuteilung erfolgt für zehn Jahre und kann in der Regel problemlos verlängert werden.

Mit solchen und ähnlichen Fragestellungen zeigt der DIHK gemeinsam mit Partnern die Bedeutung des Themas und will Unsicherheiten nehmen. So können Unternehmen in den Regionen Potenziale nutzen und Herausforderungen entspannt begegnen.