Roaming für Campusnetze
Sponsoren-Beitrag Campusnetze sind gemäß der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Antrag erteilten Frequenzzuteilung geografisch begrenzt. doch was passiert, wenn ein Netzwerkteilnehmer diesen Bereich betritt oder verlässt? Beim Verlassen des Campusnetzes besteht