Exklusiv: Der Gebührenrechner für Ihre 5G‑Campusnetz‑Lizenz

Einfach die grün unterlegten Felder ausfüllen bzw. auswählen – und schon werden die Lizenzkosten angezeigt. (Bild: Harry Jacob)

Monatelang haben die Bundesministerien gestritten, wie teuer die Lizenzen für 5G-Campusnetze werden sollen. Inzwischen ist ein Kompromiss gefunden. Ab sofort können Sie selbst ganz einfach die voraussichtliche Lizenzgebühr für Ihr eigenes 5G-Campusnetz ausrechnen – mit unserem exklusiven Excel-Gebührenrechner.

Das finale Gebührenmodell der Bundesnetzagentur (BNetzA) berechnet sich anhand dieser Formel:

Lizenzgebühr = 1000 + B * t * 5 * (6 * a1 + a2)

Dabei bedeuten:

  • B – Bandbreite: wird in 10-MHz-Schritten vergeben, mindestwert 10 MHz, Höchstwert 100 MHz;
  • t – Laufzeit: in ganzen Jahren oder anteilig je angefangenem Monat;
  • a1 – Fläche 1: Zuteilungsgebiet auf Siedlungs- und Verkehrsflächen in qkm;
  • a2 – Fläche 2: Zuteilungsgebiet auf sonstigen Flächen in qkm.

Zur Unterscheidung zwischen Siedlungs- und Verkehrsflächen (a1) und sonstigen Flächen (a2) greift die BNetzA auf die Definition des Statistischen Bundesamtes zurück. Demnach sind Siedlungs- und Verkehrsflächen die Summe mehrerer heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzen sich zusammen aus:

  • Gebäude- und Freiflächen,
  • Betriebsflächen (ohne Abbauland),
  • Erholungsflächen,
  • Verkehrsflächen und
  • Flächen für Friedhöfe.

Alle Flächen, die nicht in diese Kategorien fallen, werden unter „Sonstige Flächen“ zusammengefasst, beispielsweise land- und forstwirtschaftliche Flächen, Wasserflächen, Moore und Heide, Abbauland (z.B. Tagebau), Unland und Bodenflächen. Das Statistische Landesamt Thüringen bietet hier einen detaillierten Überblick mit Erläuterungen.

So funktioniert der Fuenf-G.de-Gebührenrechner

Laden Sie als erstes den 5G-Campuslizenz-Kostenrechner (aktueller Stand: Version 1.0) herunter, ein rund 100 kb großes Excel-Sheet. In den grün hinterlegten Feldern können Sie Ihre Eintragungen machen sowie die zugehörigenEinheiten per Aufklappmenü auswählen. Sobald alle Felder ausgefüllt sind und die Eingaben den vorgegebenen Bedingungen entsprechend, sehen Sie in der blau hinterlegten Fläche die daraus resultierende voraussichtliche Lizenzgebühr. Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr!

Die Zahl der Blöcke à 10 MHz kann maximal 10 betragen, dies entspricht der vollen zur Verfügung stehenden Bandbreite von 100 MHz. Hier sind nur Ganzzahlen zulässig, denn es werden immer ganze Blöcke vergeben.

Die Angabe der Nutzungsdauer ist auf 20 Jahre beziehungsweise 240 Monate begrenzt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass das Frequenzband, in dem die Campusnetze funken dürfen (3.700-3.800 MHz) nur bis 2040 festgelegt ist. Dementsprechend können die Lizenzen nicht über diese Zeit hinaus erteilt werden.

Beachten Sie zudem die Vorgabe, dass jeder angefangene Monat als ganzer Monat in die Berechnung eingeht. So ist zwar eine Lizenzfrist vom 16.04.2020 bis 15.04.2021 faktisch genau ein Jahr, wird aber als 13-Monats-Zeitraum gewertet (April 2020 bis April 2021). Ebenso entspräche eine Frist vom 01.01.2023 bis 01.07.2024 zwar nach Kalendertagen gerechnet exakt 1,5 Jahren, aber der eine Tag im Juli sorgt dafür, dass daraus 19 Monate werden. Tragen Sie bitte nur Ganzzahlen ein, beispielsweise statt 2,5 Jahre dann eben 30 Monate. Die Einheit können Sie im Aufklappmenü auswählen.

Bitte machen Sie bei beiden Flächenarten einen Eintrag – wenn zum Beispiel keine „Sonstigen Flächen“ vorhanden sind, setzen Sie hier die Zahl „0“ ein. Sie können die Fläche in Quadratkilometern, Hektar oder Quadratmetern eingeben, auch als Dezimalzahl, also zum Beispiel wahlweise als 0,5 qkm, 50 ha oder 500.000 qm.