Manch einer in den Chefetagen der Netzbetreiber sieht schon wieder das Unwetter der nächsten Frequenzvergabe aufziehen – die wohl wieder mittels Versteigerung passieren wird. (Bild: Frank Cone / Pexels)

Die Bundesnetzagentur hat ein neues Positionspapier zur künftigen Vergabe bestimmter Mobilfunkfrequenzen veröffentlicht. 

Ende des Jahres 2025 enden die Zuteilungen für die Nutzungsrechte wichtiger Mobilfunkfrequenzen bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Somit bedarf es zügig einer Entscheidung der Bundesnetzagentur über die künftige Bereitstellung dieser Frequenzen. Wie aus einer Pressemitteilung hervor geht, hat die Bundesnetzagentur hierzu ein neues Positionspapier veröffentlicht. Es beinhaltet erste Einschätzungen hinsichtlich des weiteren Verfahrens. Hierbei bevorzugt die Bundesnetzagentur aufgrund der naheliegenden Frequenzknappheit ein Vergabeverfahren – konkret erneut eine Versteigerung der begehrten Frequenzen.

Diskriminierungsfreies Verfahren mit Vorschlag eines „Frequenztauschs“ 

Im Bereich 800 MHz schlägt die Bundesnetzagentur einen „Frequenztausch“ vor, um den Interessen aller Marktbeteiligten gerecht zu werden.

„Wir wollen den Spagat zwischen Wettbewerb und Versorgung schaffen. Mit dem Vorschlag eines Frequenztauschs wollen wir, die Interessen der etablierten Mobilfunkbetreiber und der Markteinsteiger ausgleichen. Die bestehende LTE-Versorgung soll aufrechterhalten werden und zugleich wollen wir chancengleichen Zugang zu Spektrum gewähren. Die wichtigste Regel dabei lautet: Es soll ein faires und transparentes Verfahren geben. Nun sind die Marktteilnehmer am Zug.“
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Dabei würden die Nutzungsrechte bei 800 MHz statt Ende des Jahres 2025 erst Ende 2033 auslaufen. Die Nutzungsrechte bei 900 MHz würden statt Ende des Jahres 2033 bereits Ende 2025 auslaufen. Anstelle der 800 MHz-Frequenzen würden dann die 900 MHz-Frequenzen vergeben. Durch einen solchen Frequenztauch wäre die bestehende LTE-Versorgung auf der Grundlage der 800-MHz-Frequenzen längerfristig gesichert. Zugleich hätten aber auch Neueinsteiger eine Chance, Spektrum im Bereich unter 1 GHz zu erhalten.

Impulse für Wettbewerb und eine bessere Breitbandversorgung

Die Bundesnetzagentur will Impulse setzen, um die Breitbandversorgung weiter zu verbessern. Ein größerer Fokus wird auf die Nutzerperspektive gerichtet. Im Positionspapier stellt die Bundesnetzagentur eine Reihe bewährter und neuer Maßnahmen vor. Zudem werden im Positionspapier Erwägungen zum Wettbewerb auf der Diensteebene angestellt. Hierzu werden ebenfalls Erwägungen zu verschiedenen Instrumenten zur Diskussion gestellt.

Die Bundesnetzagentur stellt das Positionspapier nunmehr zur öffentlichen Konsultation. Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 21. November 2022.

Hintergrund zum Verfahren

Die bestehenden Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz sind bis Ende 2025 befristet. Nun soll der beste Weg für eine Bereitstellung der Frequenzen für eine Nutzung ab 2026 geebnet werden.  Um allen Marktbeteiligten frühzeitig Investitions- und Planungssicherheit darüber zu geben, wie die Frequenzen erneut bereitgestellt werden, hat die Bundesnetzagentur bereits im Sommer 2020 die Diskussion mit der Veröffentlichung des Frequenzkompasses zur Kommentierung eröffnet. Darauf folgte im Sommer 2021 die öffentliche Anhörung zu den Grundsätzen und Szenarien für die Bereitstellung der Frequenzen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz.

Anschließend wurden die Pläne der Bundesnetzagentur im Rahmen der Orientierungspunkte konkretisiert, welche im Januar 2022 veröffentlicht wurden. Auch diese konnten seitens interessierter Kreise kommentiert und prognostizierte Bedarfe durch die Unternehmen bekundet werden. Die eingereichten Stellungnahmen sind in das am 22.9.2022 veröffentlichte Positionspapier eingeflossen.

Das Positionspapier ist unter auf den Seiten der Bundesnetzagentur  veröffentlicht.