Beirat der Bundesnetzagentur kündigt  Konsequenzen im Falle nicht erfüllter Frequenzauflagen an (Bild: Presse Bundesnetzagentur)

Für Mobilfunkbetreiber könnte es bei Nichterfüllung der Auflagen erstmals teuer werden, mahnt die Bundesnetzagentur. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld pro Standort sind möglich. Es müsse auch Schlussfolgerungen für künftige Frequenzvergaben geben.

Der Beirat der Bundesnetzagentur ist in seiner letzten Sitzung zu einem wegweisenden Beschluss gekommen. Er hat die Bedeutung der Versorgungsauflagen aus der letzten Frequenzversteigerung in Deutschland bekräftigt. Darüber hinaus ist die Einhaltung sogar detailliert zu überprüfen. Dies war bereits im Jahre 2019 zusammen mit dem Beirat festgelegt worden, wobei eine Frist bis zum 31. Dezember 2022 vorgesehen war.

„Konsequenzen auch für künftige Frequenzvergaben“

Vorsitzender, Olaf Lies

Der Vorsitzende des Beirats, Olaf Lies, erklärte die Gründe: „Eine verlässliche, flächendeckende Mobilfunkversorgung ist sowohl für die Wirtschaft als auch für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland von grundlegender Bedeutung.“ Er fährt fort: „Soweit diese nicht erfüllt sein sollten, ist es Aufgabe der Bundesnetzagentur, spürbare Konsequenzen für die betroffenen Mobilfunknetzbetreiber zu prüfen.“ Die Bundesnetzagentur solle die Konsequenzen aus der Nichterfüllung auch bei künftigen Frequenzvergaben berücksichtigen, so Lies im Anschluss.

Rund 50 Millionen Strafe für 1&1 Mobilfunk möglich

Golem.de berichtet, dass in der Terra Incognita (lateinisch: unbekanntes Land) drei Netzbetreiber das Ziel weit verfehlt haben. Gemeint sind Gebiete, in denen keines der Mobilfunknetze eine Datenrate von 100 Mbit/s erreicht. Statt 167 eigener Standorte in einem solchen Gebiet – bis zum 31. Dezember 2022 – meldeten Vodafone nur 86, Telefónica 61 und die Telekom 38.

Die Bundesnetzagentur prüft derzeit die Angaben der Netzbetreiber. Für das Jahr 2022 hat sie die Netzabdeckung auf einer Fläche von rund 15.000 km² und einer Messstrecke von rund 50.000 km stichpunktartig erfassen lassen. Entlang der Bundesautobahn A7 wurde zudem die Mobilfunkabdeckung in beide Richtungen auf einer Fahrstrecke von rund 2.000 km gemessen.

„Die Bundesnetzagentur beabsichtigt derzeit, ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro pro Standort zu verhängen“, heißt es in einem Schreiben der Behörde an ihren Beirat, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Da 1&1 Mobilfunk nur drei statt 1.000 Antennenstandorte errichtet hat, könnte hier ein Bußgeld von bis zu 49,85 Millionen Euro verhängt werden.

Prüfung seitens Bundesnetzagentur könnte dauern

Die Mobilfunkbetreiber mussten bei der Frequenzauktion 2019 mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland, alle Bundesfernstraßen sowie fahrgastintensive Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Zusätzlich mussten 500 Basisstationen zur Abdeckung von sogenannten weißen Flecken und jeweils 1000 Basisstationen für 5G-Anwendungen in Betrieb genommen werden.

Dabei ist teilweise die Hilfe Dritter notwendig. Der Beirat sieht intensiven Abstimmungsbedarf  zwischen der Bundesnetzagentur und Akteuren wie der Deutschen Bahn AG.

Die Bundesnetzagentur muss die Einhaltung der Bedingungen prüfen. Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen, zumal dabei in jedem Einzelfall zu berücksichtigen ist, was rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Hier finden Sie den Link zum Beschluss: