Jetzt Antrag stellen für Ihr eigenes 5G-Campusnetz

Mit der Veröffentlichung der Gebührensatzung im Bundesgesetzblatt ist die letzte Hürde genommen, die privaten 5G-Campusnetzen noch im Weg stand. Nun kann die Bundesnetzagentur die Anträge entgegennehmen und bearbeiten.

Am 20.11.2019 war es endlich soweit: Nach langem Hin und Her ist nun die Gebührensatzung zur Lizenzerteilung für 5G-Campusnetze im aktuellen Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur nimmt ab dem 21.11.2019 entsprechende Anträge entgegen. Wer einen Antrag stellt, muss nachweisen, dass er dazu berechtigt ist und über die nötige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügt. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter. Die Nutzung der Frequenz muss innerhalb von 12 Monaten nach Zuteilung aufgenommen werden, sonst fällt sie an die BNetzA zurück. Weitere Details zur Antragstellung erfahren Sie im Beitrag „So kommen Sie an Lizenzen für ein 5G-Campus-Netz“.

Vor kurzem hatte die BNetzA bereits bekanntgegeben, wie die Gebühr für die Lizenzerteilung berechnet wird. 1000 Euro Grundgebühr fallen mindestens an, dazu ein Betrag, der sich aus Laufzeit, Bandbreite und versorgter Fläche errechnet. Für ein Firmengelände von einem halben Quadratkilometer, auf dem 10 Jahre lang die volle Bandbreite von 100 MHz genutzt werden soll, fällt demnach für die Lizenzerteilung eine Gebühr von 16.000 Euro an. Weitere Berechnungsbeispiele und die genaue Zusammensetzung der Formel haben wir im Beitrag „Das finale Gebührenmodell der BNetzA“ für Sie zusammengestellt.

Um Ihnen die Berechnung der möglichen Kosten für Ihr eigenes 5G-Campusnetz zu erleichtern, hat fuenf-g.de für Sie einen Gebührenrechner auf Excel-Basis erstellt. Sie können den Lizenzkostenrechner hier herunterladen.