Sponsoren-Beitrag

Für den Erfolg des Nachfolgers von LTE in Deutschland wird maßgeblich sein, wie künftige Anwendungen auch in der Fläche realisiert werden können.

Der neue Mobilfunkstandard 5G ermöglicht zahlreiche neue Anwendungen in der Wirtschaft (Wirtschaft 4.0, Landwirtschaft, Handwerk), im Bereich der Mobilität, bei der Entwicklung von Smart Cities und Smart Regions oder beim E-Government. Die neuen und verbesserten Anwendungen versprechen enormen volkswirtschaftlichen Nutzen.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, dass „neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung“ vergeben werden sollen. Unter einer flächendeckenden Versorgung versteht das 5G Lab Germany Dresden die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Das bedeutet: in ländlichen Räumen müssen die gleichen Anwendungen/Dienste funktionieren wie im städtischen oder halbstädtischen Bereich, wo der Wettbewerb die besten Marktergebnisse hervorbringt.

In den sog. ländlichen Räumen, in denen der Markt allein zu keinen volkswirtschaftlich befriedigenden Ergebnissen führt, müssen die Rahmenbedingungen (Versteigerungsdesign, Versorgungsauflagen, Förderung, Regulierung) so ineinandergreifen, dass Gleichwertigkeit auch im Hinblick auf Gigabit-Internetzugänge gewährleistet wird.

Aus den Versäumnissen lernen

Wichtig ist, dass aus den Versäumnissen der Vergangenheit gelernt wird. Eine Orientierung der Versorgungsauflagen allein an der Versorgung von Haushalten ist bei Weitem nicht ausreichend und grenzt weite Flächen Deutschlands, die bspw. land- und forstwirtschaftlich oder auch touristisch genutzt werden, aus. Und auch die im Koalitionsvertrag oder in Verlautbarungen der Bundesnetzagentur bzw. deren Beirat formulierten Versorgungsauflagen in Bezug auf Bahnstrecken und bestimmte Straßenkategorien sind nicht hinreichend.

Der Koalitionsvertrag und zum Teil die öffentliche Diskussion suggerieren eine hohe Einnahmeerwartung in Bezug auf die Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz. Die kurzfristige staatliche Gewinnmaximierung sollte aber hinter der Perspektive einer flächendeckenden Versorgung zurückstehen.

Denn bei der flächendeckenden Versorgung mit 5G-Funktechnologie geht es auf mittlere Sicht um die künftige Wirtschaftskraft unseres Landes. Die Umverteilung der Einnahmen in Form von Fördermitteln für den festnetzgebundenen Glasfaserausbau in der Fläche könnte im Endeffekt zu einer weiteren Marktkonzentration mit negativen Effekten für die Marktversorgung insgesamt führen.

Flächendeckende Anwendung von 5G

Das vorliegende Papier soll einen Beitrag für die Diskussion darüber leisten, wie in Deutschland flächendeckend Anwendungen auf Basis der 5G-Mobilfunktechnologie ermöglicht werden können. Dabei werden Maßnahmen für die Ausgestaltung der kurzfristig anstehenden Frequenzvergabe in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz ebenso umrissen, wie für die langfristige Ausgestaltung der Frequenzpolitik.

Der Ansatz in Kürze: Für eine tatsächlich flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen 5G Mobilfunk wird der anstehenden Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen eine zusätzliche Versteigerungsstufe vorgeschaltet. In dieser vorgeschalteten Versteigerung sollen die wirtschaftlich nicht lukrativen ländlichen Gebiete unter den Netzbetreibern zu „negativen Preisen“ versteigert werden. Die vorgeschaltete Versteigerung endet erst, wenn alle (zuvor definiert und abgegrenzten) ländlichen Gebiete auf die drei Netzbetreiber verteilt sind, so dass je ein Netzbetreiber für den Netzaufbau in einem definierten Gebiet unter vollständiger Nutzung der neuen Frequenzbänder und der eigenen vorhandenen Frequenzbänder verantwortlich ist.

Die Netzbetreiber erhalten für die so ersteigerten Gebiete Betreiberschutz über mindestens 5 Jahre. Der damit verbundene Vorsprung macht die Versorgung der Gebiete für die Betreiber wirtschaftlich attraktiv. Um den Ausbau im ländlichen Raum weiterhin zu befördern, werden dem Netzbetreiber alle Ausgaben für den 5G-Ausbau in seinen Vorsprungregionen zurückerstattet, und zwar – abzüglich Abschreibungen – bis zu dem Betrag, den der jeweilige Netzbetreiber für die von der Bundesnetzagentur vorgesehene und zeitlich nachfolgende Versteigerung in den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz aus-geben musste (Cash-Back). Zusätzlich erhält er künftig freiwerdende Frequenzbänder aus der sog. Digitalen Dividende 3. Im Gegenzug verpflichten sich die Netzbetreiber in den von ihnen exklusiv versorgten Gebieten zu Roaming und dazu, binnen drei Jahren (bis Anfang 2023) 98 Prozent der Fläche mit mehr als 10 Mbit/s sowie 5 ms Latenz zu versorgen. Für die Folgejahre werden weitere Verbesserungen vereinbart.

Dieses Diskussionspapier des 5G Lab Germany Dresden wurde initiiert durch die Verbände DIHK, DLT, ZDH und DBV.

Lesen Sie auch die ausführliche Version „Ansatz für die Ausgestaltung der Frequenzvergabe in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz