(Bild: BMVI)

Für den 5G-Innovationswettbewerb der Bundesregierung können sich Kommunen und Gebietskörperschaften nur noch rund zwei Wochen lang bewerben. Es winken 100.000 € Förderzuschuss.

Erst am 1. August startete der 5G-Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie. Ausgelobt hatte das Förderprogramm das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) um den privatwirtschaftlichen Aus- und Umbau der Mobilfunknetze auf 5G-Standard zu fördern.

Gefördert werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften wie etwa Zweckverbände. Ausdrücklich erwünscht sind Projekte in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, mit Forschungseinrichtungen und „regionalen Akteuren“.

50 Regionen werden nach dem Ende der Antragsfrist ausgewählt, die Entscheidung soll im zweiten Quartal 2020 bekanntgegeben werden. Die erfolgreichen Antragsteller können in der ersten Programmphase bis zu 100.000 Euro Förderzuschuss erhalten, um entsprechende Konzepte auszuarbeiten. Details zur Antragsstellung gibt das BMVI auf seiner Website.

Keine automatische Anschlussfinanzierung

In Phase 2 soll dann die Umsetzung einzelner, ausgewählter Konzepte gefördert werden. Es gibt also keine Garantie für eine Unterstützung bei der Realisierung solcher geförderter Konzepte. Die für diese zweite Förderrichtlinie sind im aktuellen Bundeshaushalt Mittel von 41,5 Millionen Euro eingeplant. Für die kommenden Jahre hat der Bundestag Verpflichtungsermächtigungen von 20 Millionen Euro in 2020, 14 Millionen Euro in 2021 und 10 Millionen Euro in 2022 erteilt.

Allerdings ist festgelegt, dass aus diesen Etatposten Maßnahmen der 5G-Modellregion Lausitz zu bestreiten sind. Die von der Bundesregierung zugesagten 14 Milliarden Euro, mit denen die Wirtschaft im Rahmen des Braunkohle-Ausstiegs umgebaut werden soll, kommen also unter anderem aus diesem Förderprogramm.

Laut Angaben des BMVI will es darüber hinaus im Rahmen einer 5G-Forschungsinitiative sechs Sonderzuwendungsbescheide an Forschungseinrichtungen und Universitäten erteilen. Insgesamt habe der Bundestag 66 Millionen Euro zur Unterstützung der 5G-Einführung bereitgestellt. Doch noch ist der Haushalt nicht beschlossen. Die Beratungen im Parlament beginnen am 13. September.