Nachdem sich die beteiligten Parteien nicht einigen konnten, musste die Bundesnetzagentur (BNetzA) die konkrete Frequenzzuteilung vornehmen. (Bild: BNetzA))

Noch nie haben die Auktionsteilnehmer so lange gekämpft wie bei der Frequenzversteigerung 2019. Und auch nach dem Ende der Auktion setzten die vier Teilnehmer ihren Streit fort. Lediglich am Ministertisch waren sich die vier Provider einig – und konnten sich erhebliche Vorteile sichern.

Gerade noch rechtzeitig hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) der Deutschen Telekom die Frequenzen im 3,6-GHz-Spektrum zugeteilt, und damit den regulären 5G-Start pünktlich zur Consumermesse IFA in Berlin ermöglicht. Wettbewerber Vodafone war vorgeprescht und hatte sein Netz bereits im Juli für zahlende Kunden geöffnet – offensichtlich auf Basis der bestehenden Testlizenzen, denn einen Bescheid hatte der Telekom-Wettbewerber bis dato nicht: „Zuteilungsanträge der Drillisch Netz AG und der Vodafone GmbH liegen vor und sollen in Kürze beschieden werden“, teilte die BNetzA am 4. September mit.

Streit um die Lage der Frequenzblöcke

Als die Auktion nach 494 Bieterrunden zu Ende ging, erwarteten die Beteiligten, schnell den Betrieb aufnehmen zu können. Immerhin hatten zumindest Telekom und Vodafone bereits damit begonnen, bestehende Antennenstandorte zusätzlich mit 5G-Equipment auszustatten und die Core-Netze zu erweitern.

Doch der Streit ging weiter. Das Problem: Lediglich die Blöcke von Vodafone und Deutscher Telekom im 3,6-GHz-Band waren konkreten Frequenzen zugeordnet. Telefónica und 1&1 Drillisch hatten lediglich „abstrakte“ Blöcke ersteigert, konnten sich aber nicht über deren Position im Frequenzband einigen. Im 2-GHz-Band waren alle ersteigerten Frequenzblöcke abstrakt versteigert worden.

Jetzt herrscht Klarheit

Nachdem die Einigungsfrist ergebnislos abgelaufen war, traf die BNetzA im August eine Entscheidung, die im Bild oben dargestellt ist.

Im 2-GHZ-Band liegen die Blöcke von Vodafone und Deutscher Telekom genauso wie nach den Ergebnissen der UMTS-Frequenzversteigerung von 2010, lediglich die Bandbreite wurde angepasst. In dem Spektrum, das ab 2021 genutzt werden kann, hatte neben diesen beiden lediglich Telefónica erfolgreich geboten. In dem Bereich, der erst ab 2026 zugänglich ist, kam zusätzlich auch 1&1 Drillisch zum Zug. Hier scheint die BNetzA eine salomonische Entscheidung getroffen zu haben: Der Newcomer bekommt die niedrigeren Frequenzen, Telefónica die höheren – und im 3,6-GHz-Band ist es umgekehrt.

Mobilfunkpakt für bessere LTE-Abdeckung

Kurz nachdem dieser Streit entschieden war, trafen sich Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch erneut. Diesmal mit Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dieser verlangte mehr Anstrengungen bei der Beseitigung „weißer Flecken“ in der Mobilfunkkarte. Er bot aber auch Zugeständnisse an.

Am Ende hatte der Bundesminister die Zusage, dass die Provider mindesten 1.400 zusätzliche Masten in bislang unversorgten Gebieten erstellen. Dabei dürfen sie enger zusammenarbeiten, um sich die Kosten zu teilen. So stehen die Masten jedem der vier Mobilfunk-Anbieter zur Verfügung.

Entgegen der bisherigen Ausbauforderung beim mobilen Breitband (mindestens 50 MBit/s) haben sich die vier nun zu einer Abdeckung von 99 Prozent der Bevölkerung verpflichtet. Noch haben die drei bislang aktiven Provider damit zu kämpfen, das bisherige Ziel, 98 Prozent der Bevölkerung zu versorgen, bis zum gesteckten Termin am Ende des Jahres zu erreichen. Bereits Ende 2020 soll das neue Ausbauziel von 99 Prozent im Bundesdurchschnitt erreicht sein. Und ein Jahr später gilt noch eine verschärfte Grenze: Dann müssen 99 Prozent in jedem einzelnen Bundesland erreicht werden. Zu 100 Prozent versorgte Stadtstaaten können dann die Defizite in den Flächenländern nicht mehr ausgleichen.

Entgegenkommen teuer erkauft

Für die Mobilfunkanbieter bedeutet dies zusätzliche Investitionen in Antennentechnik und Breitbandkabel zur Anbindung der neuen Standorte. Dieses Entgegenkommen ließen sie sich vergolden. Die Gelegenheit dazu boten die hohen 5G-Lizenzkosten – von den Auktionsteilnehmern selbst verursacht, trotzdem aber immer wieder kritisiert. Diese wären laut den ursprünglichen Auktionsbedingungen in vollem Umfang nach einer Frist von 65 Bankarbeitstagen (also rund drei Monate) nach Erteilung des Zuschlags fällig geworden.

Doch Andreas Scheuer hat diesen Punkt neu geregelt: Jetzt dürfen die Lizenznehmer die knapp 4,2 Milliarden Euro für bereits zugeteilte Frequenzen im 3,6-GHz-Band in 12 gleich großen Jahresraten abstottern, beginnend in diesem Jahr. Die letzte Rate wird also erst 2030 fällig. Das beste für die Provider: Dieser „ministerielle Ratenkredit“ ist vollständig zinslos.

Die ersten Frequenzen im 2,0-GHz-Bereich werden erst Anfang 2021 zugeteilt, die Lizenzkosten liegen bei 1,7 Milliarden Euro. Erst Anfang 2026 werden die letzten vier Frequenzblöcke zugeteilt, dafür sind noch einmal 673,6 Millionen Euro zu berappen.

Investitionen und Investoren

Am deutlichsten sprach Telefónica-CEO Markus Haas aus, was das Zugeständnis Scheuers für sein Unternehmen bedeutet. Die Politik habe sich verpflichtet, die Investitionsfähigkeit der Branche zu fördern. „Dies umfasst insbesondere verbesserte Zahlungsbedingungen für die ersteigerten 5G-Frequenzen, die dem Unternehmen einen finanziellen Vorteil in signifikanter Millionen-Euro-Höhe bringen“, ließ Haas unmittelbar nach dem Mobilfunk-Gipfel wissen.

In einer Mitteilung an die Aktionäre über die Ergebnisse des Mobilfunkpaktes wird allerdings der Eindruck erweckt, dass die freigewordenen Mittel möglicherweise nicht allein dem Netzaufbau zugute kommen. Bis Ende des Jahres wolle Telefónica „Transparenz in Bezug auf unseren Investitionsbedarf für 5G sowie die Dividende geben“ heißt es da.